Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB des Hotels „Mügge am Iberg“

1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels »Mügge am Iberg« mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Ausschließlich diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäfts­ bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Alle nachträglich aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen, sowie anderer Räumlichkeiten (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Eine Unter- oder Weitervermietung an weitere Kunden oder Personen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.


2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist. Das Hotel kann vom Kunden und /oder von Dritten eine angemessene Vorauszahlung (80 % des zu erwartenden Umsatzes) bis 2 Wochen vor Vertragserfüllung erwarten.


3. Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird. Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10%, bei Speisen und Getränken 40%, bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft plus Verpflegung in einer Summe) 25% des vereinbarten Preises. Für die sonstige Leistungserbringung (d. h. für Konferenz-, Bankett- und sonstige Räume, für zusätzliche Leistungen, insbesondere Beköstigungen = Veranstaltungen) bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels sowie dem Anhang dieser Geschäftsbedingungen; ersparte Aufwendungen bei der sonstigen Leistungserbringung sind damit abgegolten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


4. Um bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer / Besteller verpflichtet, dem Hotel »Mügge am Iberg« bis spätestens 4 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung stellen.


5. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15.00 Uhr am Anreisetag und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Anreisezeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel »Mügge am Iberg« das Recht vor, bestellte Zimmer ab 18.00 Uhr anderweitig zu vermieten.


6. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Veranstalters. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 120 Tage, so behält sich das Hotel »Mügge am Iberg« das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.


7. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume, sofern diese nicht schriftlich zugesagt werden.


8. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für die Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, daß insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht; im. Zweifelsfalle kann das Hotel die Vorlage einer Bestätigung des zuständi-ten Brandschutzes verlangen, ämtliches Dekorationsmaterial muß bis spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsende abgeholt worden sein. Das Hotel haftet für Verluste oder Beschädigungen mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden.


9. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Kosten des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die fachgerechte Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.


10. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.


11. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.


12. Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels »Mügge am Iberg«. Verschweigt der Veranstalter / Besteller gegenüber dem Hotel, daß es sich um eine politische Veranstaltung handelt, so ist das Hotel »Mügge am Iberg« berechtigt, den Vertrag zu lösen und dementsprechend Bereitstellungskosten nachzuberechnen.


13.Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o. ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadensersatz, zusteht.


14. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.


15. Alle Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von € 10,- geschuldet. Die Berechnung von Verzugszinsen behält sich das Hotel vor.


16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten ist Detmold.


17. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Anspruch des Hotels für die sonstige Leistungserbringung gem. Ziff. 3 dieser Bedingungen beträgt z. Zt.: Abbestelltag (Kalendertag) Anspruch des Hotels vor der Veranstaltung.

a) über 22 Tage: Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt, das Hotel kann anderweitig vermieten.

b) 15. bis zum 21. Tag: Berechnung der Miete.

c) 8. bis zum 14. Tag: Berechnung der Miete und Ersatz von 50% des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl.

d) bis zum 7. Tag Berechnung der Miete und Ersatz von 75% des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl.

Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels.